Auszug aus der Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit vom 11.05.2020
§ 1 Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum, Personengruppen(1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen…
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Auszug aus der Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit vom 11.05.2020